Künstlersozialkasse
Veränderungen bei der Künstlersozialkasse - Auswirkungen in der Praxis
Selbstständige Kreative können neben ihrer künstlerischen Tätigkeit weitere Einkünfte erzielen.
Fazit: Seit dem 1. Januar 2023 gelten mehrere Änderungen im KSVG, die sich in der Praxis auf KSK-Versicherte auswirken. Besonders relevant sind die neuen Möglichkeiten bei nichtkünstlerischen Einkünften, der privaten Krankenversicherung für Berufsanfänger*innen und dem Beitragszuschuss für freiwillig gesetzlich Versicherte. Welche Regelung greift, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab.
In diesem Artikel
Zum 1. Januar 2023 traten wesentliche Änderungen im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) in Kraft. In diesem Artikel beleuchten wir, wie sich diese Neuerungen auf die Verwaltungspraxis auswirken und welche Konsequenzen sie für bestehende und zukünftige Versicherte haben.
Welche Veränderungen gab es?
Bereits im Dezember 2022 haben wir auf folgende Änderungen hingewiesen, die ab dem 1. Januar 2023 gelten: Artikel vom 05.12.2022.
- Erhöhung der "Hinzuverdienstgrenze" für selbstständige nichtkünstlerische Tätigkeiten: Selbstständige können nun höhere Einkünfte aus nichtkünstlerischen Tätigkeiten erzielen, ohne den Versicherungsschutz über die Künstlersozialkasse (KSK) zu verlieren.
- Berufsanfänger*innen und private Krankenversicherung: Berufsanfänger*innen haben die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln und später wieder zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückzukehren.
- Beitragszuschuss für ehemals von der Krankenversicherungspflicht befreite Versicherte: Versicherte, die zuvor von der Krankenversicherungspflicht befreit waren, können nun wieder einen Zuschuss zur freiwilligen GKV erhalten.
- Erweiterte Prüfkompetenzen der Künstlersozialkasse: Die KSK hat erweiterte Befugnisse, um die Einhaltung der Beitragspflichten zu überprüfen.
- Erlass der KSK-Abgabe bei einmaliger Beauftragung für Öffentlichkeitsarbeit: Unter bestimmten Bedingungen entfällt die Abgabepflicht bei einmaligen Aufträgen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit.
Wichtig:
Erste Erfahrungen zu den Punkten 1 bis 3 und zu der Verwaltungspraxis gibt es nun. Zu den Punkten 4 und 5 liegen uns bisher keine konkreten Erkenntnisse vor, wir werden aber noch zu gegebener Zeit dazu berichten.
Wie sichere ich meinen Lebensunterhalt und ich bleibe KSK-Mitglied?
Wenn
Du einen wesentlichen Teil Deines Einkommens aus nichtkünstlerischen Tätigkeiten erzielst, solltest Du das sogenannte "Überwiegensprinzip" kennen, um weiterhin über die KSK versichert zu bleiben.
Ich möchte mich als Berufsanfänger*in privat versichern
Berufsanfänger*innen, die sich für eine private Krankenversicherung entscheiden,
sollten genau prüfen, unter welchen Bedingungen ein späterer Wechsel zurück zur GKV möglich ist oder sogar zwingend stattfinden wird.
Zuschuss freiwillig Versicherter mit KV/PV-Befreiung bei der KSK
Seit dem 1. Januar 2023 haben ehemals von der Krankenversicherungspflicht befreite Versicherte
Anspruch auf einen Zuschuss zur freiwilligen GKV. Viele sind sich dieser neuen Möglichkeit jedoch noch nicht bewusst.
Was bedeuten die Änderungen für Deine Situation?
Wenn Du unsicher bist, wie sich die KSVG-Regelungen auf Deine persönliche Situation auswirken, kannst Du Deine Fragen in einer KSK-Beratung klären.
Häufige Fragen zu KSK, Nebenjob und Fremdeinkomen
Welche KSVG-Änderungen nennt der Artikel?
Der Artikel nennt fünf Änderungen: eine höhere Hinzuverdienstmöglichkeit bei selbstständigen nichtkünstlerischen Tätigkeiten, Änderungen für Berufsanfänger*innen in der privaten Krankenversicherung, einen Beitragszuschuss für ehemals von der Krankenversicherungspflicht Befreite, erweiterte Prüfkompetenzen der KSK und den Erlass der KSK-Abgabe bei bestimmten einmaligen Beauftragungen für Öffentlichkeitsarbeit.
Was bedeutet das Überwiegensprinzip für nichtkünstlerische Einkünfte?
Der Artikel weist darauf hin, dass Du das sogenannte Überwiegensprinzip kennen solltest, wenn Du einen wesentlichen Teil Deines Einkommens aus nichtkünstlerischen Tätigkeiten erzielst und weiterhin über die KSK versichert bleiben möchtest.
Was änderte sich beim Zuschuss für ehemals von der Krankenversicherungspflicht Befreite?
Nach dem Artikel haben ehemals von der Krankenversicherungspflicht befreite Versicherte seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.
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